Die Secure-Offerte
Widerrufsrecht bei Immobilienmakler-Verträgen
Seit dem 13.06.2014 müssen Makler ihren Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen.
Unter das Gesetz der Fernabsatzverträge nach den Verbraucherschutzrichtlinien der EU, fällt der übliche Versand auf elektronischem Weg — der Exposé-Versand per E-Mail.
In diesem Fall muss der Kunde bei Vertragsabschluss über seine Widerrufsmöglichkeit belehrt werden.
Genau 14 Tage beträgt die Widerrufsfrist. Sollte keine Belehrung erfolgt sein oder ist diese falsch, kann der Kunde den Vertrag auch noch später widerrufen, auch wenn Sie als Immobilienmakler die Leistung bereits erbracht haben. Das ist ein großes Problem!
Sicher geht es mit der Secure-Offerte
Der Makler ist immer in der Beweispflicht
Für bereits erbrachte Leistungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Daher muss Ihr Kunde vor Abschluss des Vertrages über
diesen Punkt unterrichtet werden. Wenn Ihr Kunde wünscht, dass Sie als Makler schon innerhalb der Widerrufsfreist mit der Dienstleistung beginnen sollen,
muss der Kunde dies explizit bestätigen. In einer rechtlichen Auseinandersetzung ist der Makler in der Nachweispflicht.
Durch die Secure-Offerte sichern Sie sich den Nachweis. Eine clevere Lösung!
So einfach funktioniert die Secure-Offerte:
- Der Kunde sendet Ihnen eine Anfrage zu einem Immobilienangebot.
- Sie erstellen das Exposé wie gewohnt in PowerMakler.
- In Ihrem E-Mail-Anschreiben an den Kunden befindet sich ein Link zu dem Exposé.
- Bevor er der Interessent das Exposé öffnen kann, muss er seinen Wunsch bestätigen, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen sollen.
- In PowerMakler wird alles mitprotokoliert und ein Nachweis geführt.
Sie wissen immer, wann und was der Kunde angeklickt hat. Das sorgt für ein gutes Gefühl.